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AGB für Privatkunden

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) von Tabea Bußmann Berufsfotograf, 8010 Graz, (nachfolgend auch „Fotograf“) genannt.

Die Erteilung eines Auftrags an den Fotografen kann sowohl schriftlich (per Brief, E-Mail, etc.) als auch mündlich (persönlich, telefonisch) erfolgen. Der Fotograf übermittelt dem Auftraggeber innerhalb angemessener Zeit nach Einlangen des Auftrags eine Auftragsbestätigung (Angebotsannahme) oder informiert ihn über die Ablehnung des Auftrags. Durch die Annahme kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber zustande, wodurch die wechselseitige Leistungspflicht ausgelöst wird.

 

1 Geltungsbereich der AGB

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1.1 Die Unternehmerin Tabea Bußmann erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden AGB. Diese gelten für alle, auch zukünftige, Rechtsbeziehungen zwischen Tabea Bußmann und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Sonderabsprachen, die von den Geschäftsbedingungen abweichen, werden nur anerkannt, wenn eine schriftliche Bestätigung durch den Fotografen vorliegt. Die Formulierungen gelten für Frauen und Männer gleichermaßen.

1.2 „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos, Dateien usw.)

 

1.3 Angebote des Fotografen sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch für sämtliche Angaben in Preislisten, Prospekten etc.

 

2 Urheberrecht

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2.1. Lichtbilder („Fotos“) und Filmwerke sind urheberrechtlich geschützte Werke iSd §§ 1, 3, 4 UrhG. Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Herstellers (§§ 14ff, 73ff UrhG) stehen ausnahmslos dem Fotografen zu. Der Fotograf hat mit Ausnahme der in § 42 UrhG normierten Rechte das ausschließliche Verwertungsrecht, d.h. das ausschließliche Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen, zu verbreiten, durch optische Einrichtungen öffentlich vorzuführen, durch Rundfunk zu senden und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Eine Nutzung ist nur nach Maßgabe einer vom Fotografen erteilten Nutzungsbewilligung zulässig. § 75 UrhG gelangt nicht zur Anwendung.   

2.2. Eine Vervielfältigung oder Verbreitung von Lichtbildern/Filmen in Onlinedatenbanken, in elektronischen Archiven, im Internet oder in Intranets, welche nicht nur für den internen Gebrauch des Vertragspartners bestimmt sind, auf Diskette, CD-Rom oder ähnlichen Datenträgern ist, mit Ausnahme der unter Punkt 4 getroffenen Regelungen, nur auf Grund einer besonderen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Vertragspartner gestattet. Das Recht, eine Sicherungskopie herzustellen, bleibt hiervon unberührt.  

2.3. Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw den Copyrightvermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar) unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar anzubringen wie folgt: 

Foto: © Tabea Bußmann, www.tabeabussmann.com

Dies gilt auch dann, wenn das Lichtbild nicht mit einer Herstellerbezeichnung versehen ist. Jedenfalls gilt diese Bestimmung als Anbringung der Herstellerbezeichnung im Sinn des § 74 Abs 3 UrhG. Ist das Lichtbild auf der Vorderseite (im Bild) signiert, ersetzt die Veröffentlichung dieser Signatur nicht den vorstehend beschriebenen Herstellervermerk. 

2.4. Jede Veränderung des Lichtbilds bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderungen nach dem – dem Fotografen bekannten – Vertragszweck erforderlich sind. 

2.5. Bei Verletzung der Urheber- und/oder Leistungsschutzrechte hat der Fotograf nach Maßgabe der §§ 81ff UrhG zivilrechtliche Ansprüche auf

Unterlassung, Beseitigung, Schadenersatz, Urteilsveröffentlichung etc. Die Ansprüche stehen dem Fotografen unabhängig von einem Verschulden zu. Im Fall der Verletzung der Pflicht zur  Herstellerbezeichnung steht als immaterieller Schaden (§ 87 Abs 2 UrhG) unbeschadet eines hinzukommenden Vermögensschadens (§ 87 Abs 1 UrhG) zumindest ein Betrag in Höhe des angemessenen Entgelts (§ 86 UrhG) zu.

2.6 Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

2.7 Die Negative bzw. Originaldateien verbleiben beim Fotografen.

 

3 Fotoshootings und Aufträge

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3.1 Aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UstG weist der Fotograf keine USt. beim Rechnungsbetrag aus.

3.2 Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind.
Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

3.3 Bereits mit dem Fotografen ausgemachte Termine müssen vom Kunden bis spätestens 1 Tag vor Beginn des Shootings verschoben werden. Bei Regen oder Krankheit wird das Shooting auf den nächstmöglichen Termin verschoben.

Bei Widerruf (Absage des Shootingtermins)  seitens des Kunden innerhalb von 1 Woche vor Beginn der vereinbarten geschuldeten Leistung des Fotografen wird eine Aufwandsentschädigung von 20% des vereinbarten Honorars fällig. (Anzahlung wird einbehalten bzw. verrechnet)

3.4 Die Fotos sind vom Kunden über die Onlinegalerie "PicDrop", bis 14 Tage nach Erstellung dieser, selbst zu wählen, besondere Wünsche der Bearbeitung können geäußert, müssen aber vom Fotografen nicht zwingend berücksichtigt werden.

3.5 Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens innerhalb von 1 Kalenderwoche nach Übergabe der Bilder an den Auftraggeber bei dem Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Auftrag als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Für die Wahrung der Frist gilt der Eingang der Reklamation beim Fotografen.

3.6 Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anweisungen trifft, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, des Aufnahmeortes und der angewendeten optischen, technischen (fotografischen) Mittel.

 

4 Nutzungsrechte/ Persönlichkeitsrechte

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 4.1 Der Fotograf ist – sofern keine ausdrückliche gegenteilige schriftliche Vereinbarung vorliegt – berechtigt, von ihm hergestellte Lichtbilder zur Bewerbung seiner Tätigkeit zu verwenden. Und diese zu gleichen Zwecken auch an beteiligte Visagisten/Hair & Make-up Artists zu den den gleichen Konditionen weiterzugeben. Darunter fällt auch die Nutzung für Lehrvideos auf YouTube (z.B. um Hautretusche zu demonstrieren). Der Vertragspartner erteilt zur Veröffentlichung zu Werbezwecken des Fotografen und der beteiligten Visagisten/Hair & Make-up Artists seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere aus dem Recht auf das eigene Bild gem § 78 UrhG sowie auf Verwendungsansprüche gem § 1041 ABGB.

Mit dem Kauf von digitalem Bildmaterial erwirbt der Kunde – sofern nichts anderes vereinbart wurde - folgende Rechte:

4.2 private Nutzungsrechte (unter privater Nutzung ist zu verstehen: Erstellung von Drucken des Bildmaterials für den privaten Gebrauch, keinesfalls jedoch die Teilnahme an Gewinnspielen und ähnlichem); Eigentumsrechte werden nicht übertragen.

4.3 Veröffentlichungsrechte der Bilder im Internet in sozialen Netzwerken oder auf der eigenen nicht gewerblichen Homepage – es ist ausschließlich die weboptimierte Datei mit Logo des Fotografen samt Herstellerbezeichnung zu verwenden. Der Fotograf freut sich über jegliche darüberhinausgehende Namensnennungen und Verlinkungen.

4.4 Die gewerbliche und kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet, außer es liegen andere schriftliche Vereinbarungen vor.

4.5 Der Verkauf der erworbenen Fotos und das gewerbliche Drucken dieser ist nicht gestattet.

4.6 Die Weitergabe von digitalem Bildmaterial an Dritte ist nur gestattet, wenn diese ebenfalls an die oben genannten Bedingungen einhalten.

4.7 Das Bildmaterial darf in keiner Form vom Kunden oder Dritten verändert, bearbeitet, zugeschnitten oder umgestaltet werden. Besondere Bearbeitungen können vorab mit dem Fotografen besprochen werden.  Das Logo des Fotografen darf unter keinen Umständen entfernt werden.

4.8 Sollte ein gewerbliches Nutzungsrecht vereinbart worden sein hat der Fotograf bei jeder Nutzung jedenfalls ein Recht auf Namensnennung (z.B. Foto: Tabea Bußmann – www.tabeabussmann.com)

 

5 Honorare, Eigentumsvorbehalt

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5.1 Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung steht dem Fotografen für seine Leistungen ein Werklohn (Honorar) nach seinen jeweils gültigen Preislisten zu.

5.2 Zahlungskonditionen soweit nicht anders vereinbart: Das vom Kunden ausgewählte Paket enthält das Honorar, welches am Tag des Shootings in Bar zu bezahlen ist. 

5.3 Durch den Auftrag weitere anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Materialkosten, erforderliche Spesen, Porto und Verpackung etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Diese sowie die Kosten für Nachbestellungen müssen vor der Übergabe der Bilder auf folgendes Konto des Fotografen überwiesen werden.

Tabea Bußmann
Volksbank Ettlingen

IBAN: DE59660912000171429501

BIC: GENODE61ETT

5.4 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises/Honorars bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen. Die Nutzungsbewilligung gilt somit erst bei vollständiger Bezahlung des vereinbarten Aufnahme- und Werknutzungsentgelts und unter der Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Herstellerbezeichnung/ Namensnennung als erteilt.

5.5 Für den Fall des Zahlungsverzuges werden unabhängig vom Verschulden Verzugszinsen in Höhe von 4 % p.a. sowie Zinseszinsen in der gesetzlichen Höhe verrechnet. Darüber hinaus ist der Vertragspartner bei verschuldetem Zahlungsverzug verpflichtet, dem Fotografen sämtliche aufgewendeten, zur zweckentsprechenden Eintreibung der Forderung notwendigen Kosten, wie etwa Anwaltshonorar und Kosten von Inkassobüros, zu refundieren und jeden weiteren Schaden, insbesondere auch den Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten anfallen, zu ersetzen.

56 Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen.

5.7 Offensichtliche Rechen- bzw. Schreibfehler berechtigen den Fotografen zur Korrektur auch bei bereits erstellten Rechnungen.

5.8Dem Auftraggeber ist der Stil des Fotografen bekannt. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten vor.

5.6 Wird eine Beratung gebucht, so ist die Pauschale von 40€ vorher auf das oben stehende Konto zu überweisen.

 

6 Haftung

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6.1 Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der
Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einem Verlust oder der Beschädigung von Bilder, Negativen, digitalen Medien beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer Aufnahmen. Weitere Ansprüche bestehen – soweit gesetzlich zulässig - nicht. Übergebene Vorlagen oder Gegenstände müssen vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl und Feuer versichert sein.

6.2 Der Fotograf verwahrt die Lichtbildnisse sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative nach einem Monat seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

6.3 Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

6.4 Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.

6.5 Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

6.6 Der Kunde verpflichtet sich, den Fotografen vollständig gegenüber Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten, falls dieser aufgrund von Verstößen gegen Rechtsvorschriften bzw des Verhaltens des Vertragspartners zivil- oder strafrechtlich verfolgt oder belangt bzw gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird.

 

7 Gewährleistung

 

7.1 Ein Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners auslösender Mangel liegt nur bei Abweichung des Fotografen vom vertraglich Geschuldeten vor. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist nur für Mängel zulässig, die im Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden waren. Darüber hinausgehende Garantieversprechen werden vom Fotografen nicht übernommen. Für Erfüllungshandlungen des Fotografen, die auf unrichtigen oder ungenauen Anweisungen des Vertragspartners beruhen bzw für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung bzw Handhabung hervorgerufen werden, bestehen jedenfalls keine Gewährleistungsansprüche.  

 7.2 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt zwei Jahre ab Übergabe der Ware an den Vertragspartner. 

 

7.3 Die Abtretung der Mängelansprüche des Vertragspartners ist ausgeschlossen

 

8 Mitwirkungspflichten des Kunden

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8.1 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotografen alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche etc.).

 

9 Datenschutz

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9.1 Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
9.2 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm bekannt gegebenen Daten von Tabea Bußmann zum Zwecke der Vertragsabwicklung gespeichert und elektronisch verarbeitet werden.

 

10 Digitale Fotografie

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10.1 Für die Datenspeicherung verwendet der Fotograf Festplatten, SD Karten und USB-Sticks, die innerhalb der Garantie des Herstellers als einwandfrei deklariert sind. Für Schäden, die durch das Übertragen von vom Fotografen gelieferter Daten in einem Computer entstehen, leistet dieser keinen Ersatz.

10.2 Bei Fotoabzügen kann es im Vergleich zu dem digitalen Bild zu geringen Farb- und Kontrastabweichungen kommen. Dies beruht darauf, dass der Monitor der Kunden evtl. andere Kalibrierungs- und Farbeinstellungen aufweist. Es stellt daher keinen Reklamationsgrund dar.

 

11 Vertragsstrafe, Schadenersatz

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11.1 Verstöße, wie zum Beispiel nicht genehmigte Veröffentlichung, Verbreitung, oder jede Veränderung der Bilddateien, unberechtigte Entfernung des Fotografenlogos oder sonstige Verstöße gegen das Nutzungsrecht, sind strafbar und können zu Schadenersatzansprüchen führen. 

 

12 Schlussbestimmungen

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12.1 Für sämtliche Streitigkeiten zwischen dem Fotografen und dem Kunden aus dem Vertragsverhältnis, einschließlich Streitigkeiten über das  Zustandekommen und/oder die Gültigkeit des Vertrages, gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts als vereinbart. Diese Rechtswahl gilt jedoch nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. 

12.2. Für alle gegen einen Vertragspartner des Fotografen, der Verbraucher ist, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.  

12.3. Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

12.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder im Laufe ihrer Dauer werden oder sollten die AGB eine Lücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen. Aus dem Umstand, dass der Fotograf einzelne oder alle der ihm zustehenden Rechte nicht ausübt, kann ein Verzicht auf diese Rechte nicht abgeleitet werden.


Die AGB gelten ab dem 08.01.2020

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